Für die Sicherheit
Überprüfen und Reinigen
Bei der Verbrennung von Holz und Kohle entsteht Ruß. Da Ruß leicht entzündlich ist, müssen Ablagerungen regelmäßig entfernt werden. Je nach Nutzungs- und Heizverhalten prüft und reinigt der Schornsteinfeger bzw. die Schornsteinfegerin die Abgasanlage von Kaminöfen und anderen Heizsystemen für feste Brennstoffe mehrmals im Jahr.
Moderne Gas- und Ölheizungsanlagen produzieren bei einwandfreier Funktionsweise deutlich weniger bis gar keinen Ruß. In diesem Fall prüft der Schornsteinfeger bzw. die Schornsteinfegerin, ob Verschmutzungen oder Fremdkörper (z. B. Vogelnester) vorhanden sind. Der Querschnitt der Abgasanlage muss frei sein, damit die Heizabgase vollständig abgeführt werden können. Ansonsten kann es zu einem Rückstau der Heizabgase kommen. Treten diese dann in den Aufstellraum aus, besteht Gefahr für die Bewohner (Kohlenmonoxid-Vergiftung).
Abgaswegeüberprüfung
Der Schornsteinfeger bzw. die Schornsteinfegerin überprüft regelmäßig die Verbrennungsluftversorgung, die Verbrennungsqualität (darunter den Kohlenmonoxid-Wert im Abgas) sowie die ungehinderte, vollständige Ableitung der Abgase.
Um den Verbrennungsprozess in Gang zu bringen und aufrecht zu erhalten, brauchen Feuerstätten Sauerstoff (= Verbrennungsluft). Raumluftunabhängige Anlagen erhalten diese beispielsweise über eine dichte Zuluftleitung oder einen Luft-Abgas-Schornstein von außen. Raumluftabhängige Anlagen ziehen Verbrennungsluft aus ihrem Aufstellraum.
Kann aufgrund von baulichen Veränderungen (z. B. nachträgliche Gebäudedämmung oder Einbau von dichteren Fenstern) oder durch versperrte bzw. verengte Zuluftleitungen nicht genügend Verbrennungsluft zugeleitet werden, verschlechtert sich die Verbrennungsqualität. Die Schadstoffkonzentration im Abgas erhöht sich. Treten dann aufgrund von Mängeln Abgase in den Aufstellraum aus, kann es gefährlich für die Bewohner werden. Der Schornsteinfeger bzw. die Schornsteinfegerin überprüft daher regelmäßig die Verbrennungsluftversorgung, die Verbrennungsqualität (darunter den Kohlenmonoxid-Wert im Abgas) sowie die ungehinderte, vollständige Ableitung der Abgase.
Kohlenmonoxid-Messung
Der Kohlenmonoxid-Wert im Abgas darf einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten, da eine erhöhte Konzentration bei gleichzeitigem Abgasaustritt lebensgefährlich sein kann. Kohlenmonoxid ist ein giftiges Gas, das unsichtbar, geschmack-, geruchlos und damit nicht direkt wahrnehmbar ist. Dies macht es so gefährlich für die Bewohner. Der Schornsteinfeger bzw. die Schornsteinfegerin misst den Kohlenmonoxid-Wert im Abgas und weist bei Überschreitungen des Grenzwertes auf die Gefahren hin.
Ab einem Wert von über 1.000 ppm im Abgas ist eine Anlage zwingend zu warten, bei einem Wert zwischen 500 ppm und 1.000 ppm wird eine Wartung dringend empfohlen. Nach erfolgter Wartung aufgrund eines CO-Gehaltes von über 1.000 ppm kommt der Schornsteinfeger bzw. die Schornsteinfegerin noch einmal zur Wiederholungsmessung vorbei und stellt die sichere Benutzbarkeit der Anlage fest.
Mehr erfahren: Aufgaben nach 1. BImSchV