Gebühren für hoheitliche Maßnahmen
Seit der Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfgHwG) sind im Schornsteinfegerhandwerk zwei Aufgabenbereiche zu unterscheiden: die hoheitlichen Arbeiten und die freien, privatwirtschaftlichen Dienstleistungen.
Die hoheitlichen Aufgaben (Feuerstättenschau, Ausstellen und Änderungen des Feuerstättenbescheides, baurechtliche Abnahmen, Führen des Kehrbuchs) werden ausschließlich von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen ausgeführt.
Für diese hoheitlichen Aufgaben gelten nach wie vor Gebühren. Wie hoch die jeweiligen Gebühren sind, können Sie in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) nachlesen.