4. Ich möchte eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen. Geht das überhaupt noch?
Das geht schon, aber mit Einschränkungen. Neue, im Bestand installierte Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen – aber erst, sobald ein kommunaler Wärmeplan in der Stadt oder für die Gemeinde vorliegt. Diese haben abhängig von ihrer Größe (mehr bzw. weniger als 100.000 Einwohner) bis zum Jahr 2026 bzw. 2028 Zeit, um einen Wärmeplan aufzustellen. Liegt schon ein Wärmeplan vor oder wird vor den genannten Fristen veröffentlicht, dann gilt die 65 Prozent-Regel bereits vorher.
In bestimmten Fällen gibt es auch hier Übergangsfristen: Zum Beispiel, wenn ein Fernwärmenetz nachweislich geplant ist. Dann haben die Besitzer 10 Jahre lang Zeit, den 65 Prozent-Anteil zu erfüllen.
Kann ein Gebäude mit einer Öl- oder Gasheizung bei erfolgter Wärmeplanung nicht an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz angeschlossen werden, so muss die Heizung ab dem Jahr 2029 steigende Anteile von erneuerbaren Energien wie Biomasse, Biomethan oder grünen / blauen Wasserstoff nutzen.
UNSER TIPP: Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger oder Ihre Schornsteinfegerin, ob in Ihrer Stadt oder Region ein Wärmeplan vorliegt und welche erneuerbaren Energien bzw. Wärmetechnologien sich für Ihre Immobilie eignen und wirtschaftlich sinnvoll sind. Viele Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger sind qualifizierte Energieberater und können Ihnen eine Energieberatung oder einen individuellen Sanierungsfahrplan anbieten (beides wird vom Staat gefördert).
WICHTIG: Wenn Sie nach dem 1. Januar 2024 eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen möchten, müssen Sie sich verpflichtend beraten lassen. Dies kann auch Ihr Schornsteinfeger bzw. Ihre Schornsteinfegerin übernehmen. Hintergrund ist, dass Fehlinvestitionen oder Fehlplanungen vermieden werden sollen. Außerdem sind wegen der steigenden CO2-Bepreisung steigende Brennstoffkosten zu erwarten.